Apfelanlage mit Leuchtturm
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Pflanzenschutz

Kernobstinfo-26-2022-Quickdown

Nutzung des Herbizids Quickdown in Wasserschutzgebieten nach §22: Erläuterungen zur Antragstellung (Kernobst-Durchsage Nr. 26 vom 25.05.2022)


Niedersachsen-Antrag-Paragraph 22

Antragsformular für die einzelbetriebliche Genehmigung nach §22 PflSchG für Niedersachsen. Dieses Formular ist zu nutzen, um Quickdown in WSG im Bereich Niedersachsens zu beantragen. 


Hamburg-Antrag-Paragraph 22

Antragsformular für die einzelbetriebliche Genehmigung nach §22 PflSchG für Hamburg. Dieses Formular ist zu nutzen, um Quickdown in WSG im Hamburger Bereich zu beantragen.


Antrag auf Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln außerhalb ...

... von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen gemäß § 12 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes


Pflanzenschutztechnik

Veränderungen im „Verzeichnis Verlustmindernde Geräte“

OVR Mitteilungen Heft Nr. 4 / 2020:

Veränderungen im „Verzeichnis Verlustmindernde Geräte“


Ergänzungen zu Veränderungen im Verzeichnis Verlustmindernde Geräte

OVR Mitteilungen Heft Nr. 5 / 2020:

Ergänzungen zu Veränderungen im "Verzeichnis Verlustmindernde Geräte"


Sachgerechte Einstellung und Handhabung von Sprühgeräten im Obstbau

Merkblatt des Julius-Kühn-Institutes.

 

Diese allgemeine Anleitung vermittelt, wie ein Sprühgerät mit einfachen Mitteln in 4 Schritten sachgerecht auf eine vorhandene Obstanlage eingestellt werden kann.


LINK zu JKI-Webseiten - verlustmindernde Geräte allgemein

Das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ wird seit 1993 vom Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) geführt.


Merkblatt der LWK-Niederachsen zum Einsatz grobtröpfiger Düsen

Die bisher verwendeten feintropfigen Düsen zur Applikation von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau sorgen zwar für einen ausreichenden Spritzbelag auf den Bäumen, erhöhen aber das Risiko einer Abdrift von nicht angelagerter Spritzflüssigkeit. Die hierbei entstehende „Spritzwolke“ schadet zum einen der Umwelt und fabriziert zum anderen ein schlechtes Image, dass den Tourismus und die Vermarktung des Obstes gefährdet. Die Vermeidung von Abdrift ist daher sinnvoll und notwendig.